HYLI Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung für den Notfall

Die Betreuungsverfügung eignet sich für dich, wenn du niemanden in deinem Umfeld hast, dem du zu 100 % vertraust und dem/der du eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchtest. Dann kannst du mit der Betreuungsverfügung dem Betreuungsgericht bestimmte Personen als Betreuer vorschlagen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Das erklärt euch in diesem Video unser HYLI-Berater Dr. Felix Wauer. Felix ist Arzt in auf einer Intensivstation in Berlin und weiß was es für sich oder die Angehörigen bedeutet, wenn man keine Vorsorgedokumente hat.

So rechtssicher ist unsere HYLI Betreuungsverfügung

Unsere HYLI-Betreuungsverfügung ist in Zusammenarbeit mit dem Anwalt Lutz Arnold erstellt. Herr Arnold  ist auf dem Gebiet Vorsorge und Nachlass ein absoluter Spezialist, mit über 20 Jahren Erfahrung.

Unsere Betreuungsverfügung ist von der Kanzlei Arnold erstellt, geprüft und ohne Notar wirksam.

HYLI - Geprüftes Dokument

Die Betreuungsverfügung hilft dem Betreuungsgericht

In die Betreuungsverfügung kannst du festhalten, von wem du betreut werden möchtest, oder von wem auf keinen Fall. So gibt die Betreuungsverfügung dem Betreuungsgericht eine gute Grundlage für Entscheidungen, wer im Notfall als dein Betreuer ernannt wird. Wenn du Menschen in deinem näheren Umfeld ausschließen möchtest, dann begründe diese Entscheidung, wenn möglich.

Gut zu wissen ist, dass das Betreuungsgericht die Betreuungsverfügung und den Betreuer kontrolliert.

Wenn du eine Vertrauensperson hast, der du zu 100% vertraust, dann entscheide dich lieber für eine Vorsorgevollmacht.

Ein Großvater, Vater und Enkel stehen hintereinander. Der Enkel hält dem Großvater die Augen zu.

Darauf solltest du bei der Betreuungsverfügung achten:

Das Betreuungsgericht ist nach §1897 (4) BGB dazu verpflichtet, dem festgehaltenen Wunsch zu entsprechen, solange dieser nicht dem Wohl des zu Betreuenden entgegensteht.

Das bedeutet, dass du einen Betreuer einsetzen musst, der in deiner Nähe wohnt und der körperlich und psychisch dazu in der Lage ist.

Ist keine Betreuungsverfügung vorhanden, wählt das Gericht eine Person aus dem Umfeld aus oder beauftragt bei Nichtvorhandensein eines geeigneten Betreuers einen Außenstehenden mit der Betreuung. Hierfür kommen beispielsweise ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuer infrage.

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