Das erklärt dir hier ganz einfach unser HYLI-Berater Dr. Felix Wauer. Felix ist Arzt und arbeitet seit Jahren als Arzt in einem Berliner Krankenhaus. Er hat in seiner Arbeit häufig miterlebt, was es bedeutet, keine Vorsorgedokumente zu haben.
Wenn du keine Vorsorgevollmacht hast, bestellt das Gericht eine externe Betreuung, die dann für dich die Entscheidungen übernimmt. Das kannst du verhindern, indem du eine*n Bevollmächtigte*n (mit einer Vorsorgevollmacht) definierst.
Wichtig ist zu wissen, dass nicht automatisch nahe Angehörige wie Ehepartner, Eltern oder volljährige Kinder zu Betreuer im Notfall ernannt werden. Dies entscheidet immer das Betreuungsgericht. Deswegen ist es ratsam, seinen eigenen Betreuer zu ernennen.
Unsere Vorsorgevollmacht haben wir gemeinsam mit dem Anwalt Lutz Arnold erstellt. Herr Arnold befasst sich seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge und Nachlass und ist auf diesem Gebiet ein absoluter Spezialist. Unsere HYLI Vorsorgevollmacht ist von seiner Kanzlei erstellt, geprüft und ohne Notar sofort wirksam
Wichtig ist, dass du deiner Vertrauensperson zu 100% vertraust. Du übergibst ihr die Rechte, in deinem Namen zu handeln, wenn du es nicht mehr kannst.
Um eine Vertrauensperson in die Vorsorgevollmacht einzutragen, lädst du die entsprechende Person über HYLI ein. Wenn deine Vertrauensperson ein kostenloses Konto erstellt und die eigenen Daten eingepflegt hat, kannst du sie in dein Dokument einsetzen.
Spreche mit deiner Vertrauensperson über deine Wünsche und Vorstellungungen. Aber auch über deine Ängste oder Sorgen. Eine Vorsorgevollmacht kann nie jede Eventualität abbilden. Deswegen ist es wichtig, das deine Vertrauensperson weiß, was dir wichtig ist.
Vergiss nicht, deine Vertrauenspersonen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen! Zeiten ändern sich. Zwischenmenschliche Beziehungen auch. Deswegen ist es wichtig, immer mal wieder die Aktualität der Wahl der Vetrauenspersonen zu überprüfen.
Eine Vorsorgevollmacht muss immer schriftlich mit Unterschrift vorliegen. Diese Unterschrift bieten wir digital an. Eine Beurkundung durch einen Notar ist nur in bestimmten Fällen zwingend notwendig (z.B. für Immobiliengeschäfte).
Hier findest du die uns am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht