Du hast beschlossen, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen – damit deine Angelegenheiten im Notfall in deinem Sinne geregelt werden? Sehr gut! Jetzt musst du eine weitere wichtige Entscheidung treffen: Wer soll die Person sein, die du bevollmächtigst? Hier findest du 10 Tipps zur Auswahl von Bevollmächtigten!
Wie finde ich den oder die richtige? Mit dieser Frage sollten wir uns nicht nur in romantischer Hinsicht beschäftigen – sondern auch, wenn es um unsere Vorsorge geht! Die Vorsorgevollmacht gehört zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten. Falls dir einmal etwas zustößt und du durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht entscheidungs- und handlungsfähig bist, kann eine dir nahestehende Person diese Aufgaben übernehmen.
Jemandem eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, ist kein Pappenstiel. Deshalb solltest du dir Zeit nehmen und gut abwägen, in wessen Hände du diese Verantwortung legen möchtest. Aber keine Sorge – deine Entscheidung ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn du es dir anders überlegst, kannst du deine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen oder ändern. Im Folgenden geben wir dir 10 Tipps zur Auswahl von Bevollmächtigten.
Manchen von uns fällt beim Thema Vorsorgevollmacht sofort ein geliebter Mensch ein, dem sie ihre Angelegenheiten anvertrauen würden. Andere müssen ein wenig länger darüber nachdenken – und oft lohnt es sich, bei der Suche gründlich zu sein. Am besten beginnst du mit einem Brainstorming.
Schreib einfach die Namen aller Personen auf, mit denen dich eine engere persönliche Beziehung verbindet. Jede von ihnen muss zwei grundsätzliche Kriterien erfüllen, die der Gesetzgeber von einem oder einer Bevollmächtigten verlangt:
Du kannst also deine Kinder erst bevollmächtigen, wenn sie ihren 18. Geburtstag gefeiert haben – und deine Großeltern nur dann, wenn sie noch im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind.
Um eine geeignete Person zu finden, ist es hilfreich, dir die konkreten Ziele deiner Vorsorgevollmacht ins Gedächtnis zu rufen.
Gerade in Hinblick auf den letzten Punkt ist es sinnvoll, sich klarzumachen, was eine Vorsorgevollmacht für den oder die Bevollmächtigte bedeuten kann.
Hier einige wichtige Aspekte:
Oft ist es hilfreich, sich anzuschauen, wen die meisten Menschen in ihrer Vorsorgevollmacht einsetzen.
Vertrauen ist das A und O, wenn du jemanden in deiner Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigten bestimmst. Aber auch die charakterliche Eignung, die Gesundheit und die Lebensumstände der Person spielen eine Rolle. Stell dir hier am besten folgende Fragen:
Du findest in deinem Umfeld niemandem, dem du diese große Verantwortung allein übertragen möchtest? Dann kannst du deine Vorsorgevollmacht auf mehrere Personen aufteilen. Du kannst in folgenden Bereich Einzelvollmachten ausstellen:
Du kannst zum Beispiel deinen Kindern eine Vorsorgevollmacht für alle Fragen der Gesundheitsfürsorge und deinen Digitalen Nachlass erteilen, den Bereich der Behörden und des Vermögens aber deinem Lebenspartner übertragen.
Eine Alternative zu den Einzelvollmachten für verschiedene Bereiche ist die Doppelvollmacht. Dabei teilen sich zwei Personen ihre Aufgabe als Bevollmächtigte. So kannst du zum Beispiel zwei Kinder oder zwei Geschwister auswählen. Es können aber auch zwei Menschen sein, die nichts miteinander zu tun haben, von denen du aber glaubst, dass sie sich gut ergänzen würden – zum Beispiel deine Mutter und deine beste Freundin.
Eine Doppelvollmacht hat mehrere Vorzüge:
Eine Doppelvollmacht hat aber auch Nachteile. So kann es zum Beispiel Unstimmigkeiten geben, der für Streit sorgt oder Entscheidungsprozesse verzögert. Deshalb ist es meist sinnvoll, wenn du einem der beiden Bevollmächtigen die Entscheidungsgewalt einräumst.
Du kennst keine Person, der du vollkommen vertraust? Das geht vielen von uns so. Aber keine Sorge: Das ist kein Grund, auf eine Vorsorgevollmacht zu verzichten. Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kontrolle. So kannst du zum Beispiel mit individuellen Bestimmungen deine Vollmacht einschränken, konkrete Innenvereinbarungen formulieren und eine Kontrollperson bestimmen.
Die kontrolliert in einem festgelegten Intervall, ob der oder die Bevollmächtigte alle von dir festgelegten Innenvereinbarungen einhält. Meist wird als Kontrollperson ein Anwalt ausgewählt. Du ahnst es sicher bereits: Die Bestimmung einer Kontrollperson ist ein scharfes Schwert und kann von Bevollmächtigten als verletzend empfunden werden. Am besten suchst du vorher ein persönliches Gespräch, um deine Entscheidung zu erklären.
Du kennst jemanden, der gut als Bevollmächtigter geeignet wäre – doch er oder sie ist geschäftlich oft auf Reisen oder selbst schon älter? Wenn du nicht sicher bist, ob jemand im Notfall wirklich verfügbar sein wird, kannst du darüber nachdenken, eine Ersatzvollmacht auszustellen. In diesem Fall räumst du einer zweiten Person ebenfalls eine Vollmacht ein, die nur dann wirksam wird, wenn die erste Person verhindert ist. In vielen Fällen ist das eine gute Wahl, um auf Nummer sicher zu gehen.
In vielen Bereichen deines Lebens kannst du darauf vertrauen, dass eine dir nahestehende Person die richtigen Entscheidungen trifft. Was die eigene medizinische Versorgung angeht, haben viele von uns aber ein mulmiges Gefühl. Am besten sicherst du dich deshalb mit einer Patientenverfügung zusätzlich ab. Denn damit kannst du selbst festlegen, welche medizinischen Behandlungen oder lebensverlängernden Maßnahmen du im Bedarfsfall wünschst und welche nicht. Hier erfährst du alles über die Patientenverfügung.
In deinem Umfeld gibt es niemanden, der für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommt? Dann ist eine Betreuungsverfügung vielleicht eine Alternative für dich. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmst du, welche Person vom Gericht als dein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden wird, solltest du einmal nicht mehr geschäftsfähig sein.
So verhinderst du, dass ein außenstehender Berufsbetreuer bestellt wird und die Entscheidungen für dich trifft. Anders als bei der Vorsorgevollmacht unterliegt die Betreuungsperson der Kontrolle des Gerichtes und muss dort Rechenschaft ablegen. Das bietet dir mehr Schutz vor Missbrauch. Hier erfährst du alles über die Betreuungsverfügung.
Kurz gesagt: Für jeden! Selbst junge und bisher gesunde Menschen können jederzeit durch ein Unglück, einen Unfall oder eine Erkrankung so stark beeinträchtigt werden, dass sie keine eigenen Entscheidungen mehr fällen können.
Ja, eine Vorsorgevollmacht ist auch ohne Notar gültig. In der Vorsorgevollmacht solltest du lediglich das Datum und den Ort sowie den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse des Bevollmächtigten notieren. Außerdem sollten du und dein Bevollmächtigter unterschreiben.
Eine Vorsorgevollmacht ist bis zum Widerruf gültig. Es kann sinnvoll sein, in deiner Vorsorgevollmacht explizit festzulegen, dass sie über den Tod hinaus gelten soll. Denn im Todesfall dauert es oft einige Wochen, bis der Erbschein zugestellt wird. Während dieser Zeit hat deine Familie möglicherweise keine Entscheidungsbefugnis über gemeinsame Bankkonten oder euer Haus. Mit einer transmortalen Vorsorgevollmacht können deine Angehörigen auch deinen Nachlass in deinem Sinne regeln.