Betreuungsverfügung: Was ist das und brauche ich diese wirklich?
10 wichtige Fragen rund um die Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügung – den Begriff hast du sicher schon einmal gehört. Aber was steckt eigentlich dahinter und warum solltest du dich damit beschäftigen? In diesem Artikel beantworten wir die 10 wichtigsten Fragen rund um die Betreuungsvollmacht.
Was ist die Betreuungsverfügung?
Die Betreuungsverfügung ist ein Rechtsdokument, mit dem du bestimmen kannst, wer im Bedarfsfall dein gesetzlicher Betreuer wird. Sie tritt nur in Kraft, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig sein solltest, deine Angelegenheiten selbst zu erledigen, und das Betreuungsgericht nach einer Prüfung einen gesetzlichen Betreuer für dich einsetzt. Das kann vorrübergehend sein – zum Beispiel, wenn du nach einem Verkehrsunfall im Koma liegst. Die Betreuungsnotwendigkeit kann aber auch dauerhaft sein, wenn du beispielsweise wegen einer Demenz oder nach einem Schlaganfall nicht mehr geschäftsfähig bist.
Warum sollte man eine Betreuungsverfügung aufsetzen?
Der größte Vorteil einer Betreuungsverfügung ist, dass du deinen gesetzlichen Betreuer selbst auswählen kannst. So kannst du sichergehen, dass eine dir vertraute Person die Betreuung übernimmt– zum Beispiel ein Familienmitglied. Denn ohne Betreuungsverfügung bestimmt das Betreuungsgericht oft einen Berufsbetreuer. Das sind häufig Rechtsanwälte oder Sozialarbeiter, die dann sehr persönliche Entscheidungen für dich treffen. Dies kannst du durch eine Betreuungsverfügung verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Der größte Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht ist, dass bei der Betreuungsverfügung ein Gericht involviert ist. Es prüft deine Betreuungsbedürftigkeit, ernennt deine Betreuungsperson offiziell und kontrolliert sie auch. Währenddessen ist die Vorsorgevollmacht zwischen dir und deiner bevollmächtigten Person ohne jede weitere gerichtliche Einmischung gültig.
Gegenüber einer Vorsorgevollmacht schützt die Betreuungsverfügung dich durch die Kontrolle des Gerichtes besser vor einem eventuellen Missbrauch. Damit ist sie besonders geeignet für alle, die keine enge Vertrauensperson haben, der sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen würden.
Allerdings wird durch den gerichtlichen Umweg das Prozedere oft verlangsamt und erschwert. Auch bei der Vorsorgevollmacht kannst du eine gewisse Kontrolle ausüben – zum Beispiel, indem du Einschränkungen formulierst, verschiedene Lebensbereiche auf mehrere Bevollmächtigte aufteilst oder eine Kontrollperson einsetzt. In vielen Fällen ist eine Vorsorgevollmacht daher die bessere Wahl gegenüber einer Betreuungsverfügung.
Wer braucht eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist nur etwas für alte Leute? Falsch: Auch in jungen Jahren kann ein Sport- oder Verkehrsunfall oder eine schwere Erkrankung dazu führen, dass du nicht deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Deshalb sollte jeder eine Betreuungsverfügung haben – unabhängig vom Alter. Ausgenommen sind nur diejenigen, die sich für den Ernstfall bereits mit einer Vorsorgevollmacht abgesichert haben. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kannst du eine Betreuungsverfügung auch verfassen, wenn du nur noch eingeschränkt geschäftsfähig bist. Dann kann sie aber möglicherweise angefochten werden. Deshalb solltest du sie nicht auf die lange Bank schieben.
Was passiert bei einer Betreuungsverfügung genau?
Wenn du durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr in der Lage bist, deine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu bewältigen, kann das Amtsgericht deine Betreuungsbedürftigkeit überprüfen. Kommt es zu dem Schluss, dass du nicht mehr geschäftsfähig bist, setzt es einen Betreuer für dich ein. Mit einer Betreuungsverfügung legst du dafür die Rahmenbedingungen fest und bestimmst, von welcher Person du im Bedarfsfall betreut werden möchtest – zum Beispiel von deinem Lebenspartner. Du kannst auch konkrete Wünsche aufschreiben: Leg beispielsweise deinen Wohnort fest oder verfüge, dass der Betreuer deinen Enkeln jeden Monat einen bestimmten Betrag überweisen soll.
Wie setze ich eine Betreuungsverfügung auf?
Du kannst sie deine Betreuungsverfügung formlos auf ein Blatt Papier schreiben oder digital auf HYLI erstellen. Der Ort und das Datum sowie deine Unterschrift sind wichtig. Außerdem solltest du deine Wünsche rund um alles, was der Betreuer für dich regeln soll, so konkret wie möglich formulieren. Denk zum Beispiel an die Finanzierung der Ausbildung deiner Kinder, an den Kauf von Geschenken zu wichtigen Anlässen oder an deine Vorstellung bezüglich einer Pflegeeinrichtung.
Wen sollte ich als Betreuer einsetzen?
Es ist ganz dir überlassen, wen du als deinen Betreuer bestimmst. Am besten wählst du eine Person aus, der du vertraust, die absolut zuverlässig ist und die dich gut kennt. Häufig setzen sich Ehe- oder Lebenspartner gegenseitig als Betreuer ein. Du kannst auch festlegen, wenn du von einer bestimmten Person nicht betreut werden möchtest – das bietet sich an, wenn es jemanden gibt, zu dem du kein gutes Verhältnis hast, obwohl ihr miteinander verwandt oder verheiratet seid und das Gericht diese Person deshalb möglicherweise als Betreuungsperson in Betracht ziehen würde.
Wie lange gilt eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist unbegrenzt gültig. Damit später keine Zweifel daran aufkommen, ob du deine Wünsche vielleicht zwischenzeitlich geändert hast, solltest du das Datum alle zwei oder drei Jahre aktualisieren. Wenn sich deine Vorstellungen verändern, solltest du natürlich auch die Betreuungsverfügung entsprechend anpassen. Bei einer digitalen Betreuungsverfügung auf HYLI geht das besonders einfach und mir nur wenigen Klicks. Du musst dafür nicht extra eine neue Verfügung schreiben.
Wo hebt man die Betreuungsverfügung am besten auf?
Eine Betreuungsverfügung solltest du dort aufbewahren, wo sie im Bedarfsfall schnell zur Hand ist. Das gilt für alle Vorsorgedokumente – also auch für die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht. Eine digitale Betreuungsverfügung bei HYLI kann nicht einfach verloren oder beschädigt werden und du kannst per Laptop oder Smartphone jederzeit auf sie zugreifen. Bei HYLI kannst du deine Vorsorgedokumente auch für Familie und Freunde freigeben – so kannst du sicher sein, dass alle über deine Wünsche Bescheid wissen.
Muss die Betreuungsverfügung notariell beglaubigt sein?
Nein, eine Betreuungsverfügung muss nicht vom Notar beglaubigt werden. Ein Notar ist nur in Ausnahmefällen notwendig – zum Beispiel, wenn du eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchtest, welche die bevollmächtigte Person auch zu Immobiliengeschäften berechtigt.
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