Erbschaftssteuer

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Was hat es eigentlich mit der Erbschaftssteuer auf sich?

Auch Erbe muss in Deutschland versteuert werden.  So ist das mit Einkommen nun mal …

Wie viel Steuern auf den Erben zukommen hängt dabei jedoch nicht von der Höhe des Erbes ab. Doch wovon dann?

Wie errechnet sich die Erbschaftssteuer?

Die steuerliche Belastung im Erbfall hängt davon ab, wie eng der Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblassendem ist. Es gilt, je enger die Verwandtschaft umso höher ist der Steuerfreibetrag. Das Ganze noch etwas genauer in Zahlen sieht wie folgt aus:

  • Bis zu 500.000. Euro steuerfrei können Ehepartner oder Lebenspartner (eingetragen) erben.
    • Der Freibetrag für Urenkel liegt bei 100.000 Euro.
    • Leben die Kinder noch, gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro für die Enkel.
    • Sollten die Kinder des Verstorbenen bereits vorher gestorben sein gilt dies für die Enkel.
  • Eltern, die von ihren Kindern erben, haben einen Freibetrag von ebenfalls 100.000 Euro.
  • Für alle übrigen Erben (ggf. auch ohne Verwandtschaftsverhältnis) liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.

Doch wann muss der Erbe denn nun Steuern zahlen?

Sollte das Erbe den jeweiligen Freibetrag überschreiten muss dieser Betrag versteuert werden. Die Versteuerung hängt von drei Steuerklassen ab.

Zudem gibt es noch zahlreiche Ausnahmen, bei denen keine Erbschaftssteuer anfällt.

Für mehr Informationen rund um das Thema Erbschaftssteuer, Steuerklassen und Ausnahmen wenden Sie sich an die Steuerkanzlei Böttcher.

Was passiert eigentlich mit dem Erbe, wenn es kein Testament gibt? Erfahre hier mehr über das Thema gesetzliche Erbfolge.

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