Ist das neue "Notvertretungsrecht" wirklich vorteilhaft?

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Ein kritischer Blick auf das Notvertretungsrecht, das ab Januar 2023 in Kraft tritt

Zum 01.01.2023 ist das sog. „Notvertretungsrecht“ in Kraft getreten. Dieses soll Ehegatten in Notfällen Entscheidungsgewalt für den verunfallten Ehepartner geben – und das ohne Vollmacht.

Wie sinnvoll ist das "Notvertretungsrecht" wirklich?

Und ersetzt das Notvertretungsrecht eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung?

So gut die Idee eines gesetzlichen, automatischen und ehelichen Vertretungsrechts auch ist, so sehen wir einige Kritikpunkte an dem neuen Gesetz des § 1358 BGB, die wir euch hiermit darlegen möchten.

  • Das Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten, also nicht für Kinder, Geschwister oder Eltern. Ist der Ehegatte also selber nicht entscheidungsfähig oder nicht vor Ort, darf auch niemand entscheiden.
  • Der vertretende Ehegatte muss vor einer Vertretung das Bestehen der Ehe nachweisen. Das ist nicht leicht, denn die Eheurkunde kann durch Scheidung längst veraltet sein. Wie also weist man im Notfall das aktuelle Bestehen der Ehe nach?
  • Der vertretende Ehegatte darf auch erst dann entscheiden, wenn ein Arzt bescheinigt hat, dass der andere Ehegatte geschäftsunfähig ist. Wie lange dauert das?
  • Das Notvertretungsrecht gilt nur für Gesundheitsfragen, also nicht für Vermögen, gerichtliche Vertretung, Aufenthalt, Haus, Wohnung, Bank, Sorgerecht für die Kinder etc. Damit ist das Recht also sehr eng im Anwendungsbereich.
  • Ein mögliches Abschalten der Apparate ist mit diesem Notvertretungsrecht auch innerhalb der 6 Monate nicht möglich.
  • Wenn nach Beginn des Notvertretungsrechts mehr als 6 Monate vergangen sind, erlischt dieses Notvertretungsrecht automatisch. Sicher kennt nicht jede Person genau den Tag, an dem das Entscheidungsrecht genau begonnen hat.
  • Nach Ablauf der 6 Monate muss ein staatliches Betreuungsgerichtsverfahren eingeleitet und ein gerichtlich kontrollierter Betreuer eingesetzt werden.
  • Dieses Notvertretungsrecht gilt auch nicht, wenn die Ehepartner getrennt leben. Für Dritte und Ärzte ist es schwer, das in der Praxis überprüfen zu können.

Fazit:

Unserer Einschätzung nach schafft dieses Gesetz mehr Probleme, als es lösen möchte – Es ersetzt weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung.

Mit einer Vorsorgevollmacht und einem Notfallausweis hast du dagegen für alle Themen und zeitlich unbegrenzt Entscheidungsspielraum. Wir empfehlen euch also, in jedem Fall diese beiden Dokumente zu erstellen und euch nicht auf das Notvertretungsrecht zu verlassen. Eine Vorsorgevollmacht, die im Notfall schnell zur Hand ist, ist immer noch das klarste und rechtssicherste Mittel, um über Angehörige zu entscheiden.

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