Dashboard
Vorsorgedokumente
Wünsche
Bestattungsplanung
Dokumentenspeicher
Vertrauenspersonen
Kontakte
Einstellungen
Profil
Account
Abmelden
Dashboard
Vorsorgedokumente
Wünsche
Bestattungsplanung
Dokumentenspeicher
Vertrauenspersonen
Kontakte
Einstellungen
Profil
Account
Abmelden
Zum 01.01.2023 ist das sog. „Notvertretungsrecht“ in Kraft getreten. Dieses soll Ehegatten in Notfällen Entscheidungsgewalt für den verunfallten Ehepartner geben – und das ohne Vollmacht.
So gut die Idee eines gesetzlichen, automatischen und ehelichen Vertretungsrechts auch ist, so sehen wir einige Kritikpunkte an dem neuen Gesetz des § 1358 BGB, die wir euch hiermit darlegen möchten.
Unserer Einschätzung nach schafft dieses Gesetz mehr Probleme, als es lösen möchte – Es ersetzt weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht und einem Notfallausweis hast du dagegen für alle Themen und zeitlich unbegrenzt Entscheidungsspielraum. Wir empfehlen euch also, in jedem Fall diese beiden Dokumente zu erstellen und euch nicht auf das Notvertretungsrecht zu verlassen. Eine Vorsorgevollmacht, die im Notfall schnell zur Hand ist, ist immer noch das klarste und rechtssicherste Mittel, um über Angehörige zu entscheiden.