Angehörige müssen auch als Nichterben die Bestattung zahlen

Warum du die Bestattung zahlen musst, selbst wenn du gar nichts geerbt hast.
Was passiert, wenn du stirbst und du weder finanziell für deine Beerdigung vorgesorgt hast, noch deine Bestattung geplant hast?
Kein Testament, kein Erbe, keine Rücklagen. Und plötzlich bekommt jemand aus deiner Familie die Rechnung für deine Beerdigung. 3.200 Euro. Einfach so.
In Deutschland ist das kein seltener Fall. Denn auch ohne Erbschaft können Angehörige gesetzlich verpflichtet werden, die Bestattungskosten zu übernehmen.
Das Problem: Nur wenige wissen davon. Noch weniger haben vorgesorgt.
Was bedeutet die Bestattungspflicht für mich?
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Bestattungspflicht. Sie greift unabhängig vom Erbe, es zählt nur die Verwandtschaft. Wer in direkter Linie verwandt ist, kann zur Kasse gebeten werden:
- Kinder haften für ihre Eltern, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde.
- Wenn keine Eltern mehr da sind oder diese mittellos sind, rücken Enkel oder Geschwister nach.
- Die Kommunen übernehmen zwar die Bestattung, holen sich das Geld aber zurück, oft von den Menschen, die zuletzt damit gerechnet haben.
Typische Kosten einer Bestattung in Deutschland:
- Eine einfache Urnenbestattung beginnt bei ca. 3.000 Euro.
- Eine klassische Erdbestattung mit Trauerfeier, Grabstein und Grabpflege kann 7.000 bis 12.000 Euro oder mehr kosten.
Ich erbe nichts und bin trotzdem zahlungspflichtig?
Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit einer Erbausschlagung auch alle Verpflichtungen entfallen. Aber: Die Erbausschlagung ändert nichts an der gesetzlichen Pflicht zur Kostenübernahme im Todesfall. Wenn keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde oder keine andere Vorsorge existiert, springt das Amt ein und fordert die Kosten von Angehörigen zurück. Das ist nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch emotional schwer zu verarbeiten.
Vorsorge wiegt doppelt – emotional und finanziell
Wer vorgesorgt hat, hilft nicht nur finanziell – sondern auch emotional. Denn nichts ist schlimmer, als im Trauerfall auch noch mit Rechnungen und Verantwortung allein dazustehen
Warum es kein "zu früh" gibt ...
Wenn du heute keine Entscheidung triffst, trifft sie morgen jemand anderes – unter Druck, mit Emotionen, und oft auch mit hohen Kosten.
Denn: Kinder haften für ihre Eltern. Selbst wenn sie nichts erben. Selbst wenn sie nichts wussten. Einfach, weil es gesetzlich so geregelt ist. Tu es für dich. Tu es für deine Familie.
Eine Möglichkeit der finanziellen Vorsorge ist die Sterbegeldversicherung.
Vorteile auf einen Blick:
- Deckt die Bestattungskosten ab
- Schon mit kleinen monatlichen Beiträgen möglich
- Auszahlung im Todesfall erfolgt direkt
- Entlastet Angehörige in einer ohnehin schweren Zeit
- Oft keine Gesundheitsprüfung notwendig
Diese stellen wir im nächsten Ratgeber vor, interessiert? Dann schnapp dir einen heißen Tee und lies weiter.
Premium-User können unseren Anwalt-Service nutzen.